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Der Elternausschuss

 

5.4. Der Elternausschuss stellt sich vor

Als Grundlage der Zusammensetzung und der Aufgaben des Elternausschusses gilt das Kindergartengesetz §16 Abs.1. Daraus resultiert die Elternausschuss-Verordnung §1-§4. Der Elternausschuss besteht zurzeit aus acht gewählten Elternteilen, pro Kindergartengruppe 2 Vertreter. Diese werden einmal im Jahr von den Eltern der Kindergartenkinder gewählt.

 

Der Elternausschuss fungiert als Bindeglied zwischen Eltern und Kita. Er ist Ansprechpartner bei Veränderungen in der Kita und fördert den Informationsaustausch zwischen Eltern und Erziehern.

 

Der Elternausschuss hat durch die vielseitigen Aufgaben und Ideen die Möglichkeit sich aktiv und stark mit einzubringen und die Interessen der Eltern zum Wohle der Kinder zu vertreten.

 

Interessierte Eltern können jederzeit an Sitzungen teilnehmen und sich aktiv einbringen, auch wenn sie nicht im Elternausschuss sind.

 

Folgende Punkte werden in diesen Sitzungen besprochen:

  • pädagogische Inhalte und Angebote
  • Organisation von jährlich oder zweijährig wiederkehrenden Aktionen wie Sommerfest, Laternenumzug, etc.
  • Bei Festivitäten setzt der Elternausschuss, in enger Abstimmung mit dem Kindergartenteam, die Rahmenbedingungen fest, organisiert Essen und Getränke über Helferlisten, schafft Mithilfe und Gestaltung durch die Eltern.
  • Der Elternausschuss organisiert Ausflüge zu wechselnden Veranstaltungen.
  • Öffentlichkeitsarbeit durch Artikel in regionalen Zeitungen.
  • Anregungen und Kritik werden aus dem Kreise der Eltern über den Elternausschuss in die Diskussion eingebracht. Aufgabe des Elternausschusses ist es auch, mit konstruktiver Kritik evtl. vorhandene Missstände zu beseitigen.

 

Die Liste der aktuellen Elternausschussmitglieder befindet sich im Kita-Eingangsbereich.

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