5.2.Aufsichtspflicht und Versicherungsschutz
Die Aufsichtspflicht des Kindertagesstättenpersonals erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthaltes der Kinder in der Kindertagesstätte. Eingeschlossen sind Ausflüge, Spaziergänge, Besichtigungen usw.
Bei Veranstaltungen mit den Erziehungsberechtigten sind diese für die Aufsicht verantwortlich. Auch auf dem Weg von und zur Kindertagesstätte, liegt die Verantwortung bei ihnen und sie tragen Sorge für ein rechtzeitiges Bringen und Abholen.
Durch eine schriftliche Erklärung (Anlage) entscheiden sie, wenn ihr Kind alleine den Heimweg antreten darf. Das KITA-Personal muss auf Bedenken hinweisen.
Unsere Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch den Erzieher in den Räumen der Kindertagesstätte. Sie endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtigten bzw. einer, von den ihnen beauftragten Person. Haben sie schriftlich erklärt, dass ihr Kind alleine nach Hause gehen darf, endet die Aufsichtspflicht beim Verlassen der Einrichtung.
Kindertagesstättenkinder sind durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz unfallversichert:
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auf dem Weg zu und von der Kindertagesstätte
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während des Aufenthaltes in der Kindertagesstätte
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bei Veranstaltungen (auch außerhalb des Geländes).
Unfälle, die auf dem Weg zur oder von der Kindertagsstätte eintreten und eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung zur Folge haben, sind in der KITA zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann.
Die Leistungen beziehen sich auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden (außer evtl. Brillen) oder Schmerzensgeld. Für den Verlust der Garderobe und der Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen.
5.3.Bildungsdokumentationen und Elterngespräche
Die Entwicklungsgespräche, die wir regelmäßig anbieten, erfolgen nach Terminabsprache und finden vorzugsweise im Geburtsmonat des Kindes -je nach Wunsch der Eltern- zu Hause oder in der Einrichtung statt. Wir sind bereit zur Unterstützung in Erziehungsfragen und legen in Zusammenarbeit mit den Eltern die nächsten Schritte für die gemeinsame Bildungsarbeit fest. Wir bitten die Eltern, sich auf diese Gespräche ebenfalls vorzubereiten. Anhand von Beobachtungsbögen wird der Entwicklungsverlauf des einzelnen Kindes dokumentiert. Durch Bildungsdokumentationen geben wir Informationen über die Entwicklung des Kindes, seine Stärken und Schwächen.
Bildungsdokumentationen sind Ordner, in denen die Entwicklung des Kindes festgehalten und unsere Arbeit mit dem Kind den Eltern transparent gemacht wird. Sie sind wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung von Tageseinrichtungen. Bei der Erstellung von Bildungs- und Lerndokumentationen geht es nicht um eine defizitorientierte Bewertung der Kinder und nicht um die Anwendung diagnostischer Verfahren. Vielmehr ist es das Ziel, Bildungsprozesse und Lernfortschritte beim Kind zu dokumentieren und zu reflektieren, um damit eine solide Grundlage für Entscheidungsprozesse zu haben, wie das einzelne Kind in seiner Entwicklung gezielt unterstützt, gefördert und gefordert werden kann. Der Schaffung von Transparenz und Information gegenüber den Erziehungsberechtigten kommt eine maßgebliche Bedeutung zu, damit die Chance von Dokumentationen für Eltern als Gewinn für die Förderung ihrer Kinder angesehen werden kann. Darüber hinaus steht den Erziehungsberechtigten jederzeit ein Recht auf Einblick in die Dokumentation zu. Ohne ihre Einwilligung darf sie nicht an Dritte weitergegeben werden und sie wird auf Aufforderung -bzw. spätestens wenn das Kind die Kita verlässt- ausgehändigt.