5.Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Wir arbeiten in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Eltern, zum Wohl des Kindes. Regelmäßige, wechselseitige Information über den Entwicklungsstand des Kindes, aber auch über die kleinen Freuden und Nöte des Alltags sind für uns selbstverständlich.
Wir arbeiten familienunterstützend und -ergänzend , mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten, Gesprächen, Vermittlung und Kontaktaufnahme mit sonderpädagogischen Einrichtungen. Wir sind verpflichtet, den § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) umzusetzen, und unverzüglich zu reagieren um eine Gefährdung abzuwenden.
5.1.Elternrechte und Elternpflichten
Eltern haben ein Recht auf einen Kita- Platz für ihr Kind (z.Zt. ab dem zweiten Lebensjahr) gemäß Kita Gesetz RLP.
Mit der Kita haben Eltern die Pflicht zur gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsarbeit.
Erziehungs- und Bildungsarbeit beschreibt einen gemeinsamen Auftrag mit dem Ziel, Methoden und Lösungsansätze zu entwickeln, die den persönlichen Entwicklungsprozess des Kindes aufzeigen und festschreiben.
Sie ist die Grundlage für eine auf Dauer angelegte konstruktive, partnerschaftliche Bildungs- und Erziehungsarbeit mit dem Kind. Gegenseitiges Vertrauen zwischen Eltern einerseits und Erziehern andererseits wirken sich vorteilhaft auf die pädagogische Arbeit mit den Kindern in den Kindertageseinrichtungen aus.
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften sind als grundlegende Elemente der pädagogischen Arbeit im Rahmen der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder zu verstehen.
Eltern sind nicht nur „Konsumenten“ erbrachter pädagogischer Leistungen des Fachpersonals, sondern in der Erziehung und Bildung der Kinder wichtige Partner der Erzieherinnen und Erzieher. Durch die Mitarbeit in der Kindertagesstätte gewinnen Eltern an Kompetenz und sammeln neue Erfahrungen.
Mitarbeit der Eltern geschieht unter anderem durch Mitwirkung im Elternausschuss. Einrichtungsleitung, Team und Elternausschuss müssen im natürlichen Spannungsumfeld zwischen engagierten und nicht engagierten Eltern im täglichen Ablauf die richtige Form finden, die sicherstellt, dass alle Eltern oder Elterngruppen, die für sie wichtigen Informationen erhalten. Nachfragen ist kein Ausdruck von unzureichendem Informationsfluss, sondern ausdrücklich erwünscht.
Grundsätzliche Information über das pädagogische Konzept, Öffnungszeiten, Betreuungs- und Bildungsangebote werden allen Eltern zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen und Änderungen werden mit dem Elternausschuss, während der regelmäßig stattfindenden Sitzungen, besprochen und durch Elternbriefe bekannt gemacht.
Zur Pflicht der Eltern gehört das rechtzeitige Bringen und pünktliche Abholen des Kindes, die Übergabe des Kindes an die Erzieherinnen und Erzieher. Kann und darf das Kind alleine heimgehen, geschieht dies nur mit vorheriger Absprache und einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern.
Bei Kita-Veranstaltungen haben die Eltern die Aufsichtspflicht über ihre Kinder.
Im Krankheitsfall ist die rechtzeitige Information erforderlich:
warum fehlt das Kind fehlt und wann wird es voraussichtlich die Kita wieder besuchen.
Ansteckende Krankheiten müssen der Leitung oder den Erzieherinnen/Erzieher direkt gemeldet werden, da wir bei die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen und weiterinformieren müssen (siehe Anmeldeunterlagen).
Wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ist ein gegenseitiger Austausch über das einzelne Kind und die -möglichst jährlich stattfindenden- Elterngespräche.
Elternabende sind uns wichtig und werden in regelmäßigen Abständen angeboten, sowohl gruppenintern als auch gruppenübergreifend. Ferner finden Bildungsangebote für die Eltern und Elternversammlungen statt. Gemeinsame Aktivitäten werden geplant und durchgeführt, wie beispielsweise Basar, Sommerfest, St. Martin, etc.
Hospitation der Kita in der Gruppe Ihres Kindes ist nach Absprache möglich.
Hinweis: bei Hospitationen, Besuchen und Aktionen sowie der Eingewöhnung stehen die begleitenden Erwachsenen unter Schweigepflicht. Es ist Ihnen und auch anderen Begleitpersonen untersagt zu fotografieren-ausgenommen sind Fotos der Familienmitglieder. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der Leitung oder der stellvertretenden Leitung möglich.