2.1. Zusammenarbeit mit Schulen (basiert auf § 2a Kindertagesstättengesetz und § 19 Schulgesetz)
Der Übergang von unserer vorschulischen Einrichtung in das Bildungssystem der Schule bringt Veränderungen mit sich, die wir so angenehm wie möglich gestalten. Wir arbeiten mit den Grundschulen des Einzugsbereiches zusammen, sprechen Termine ab, führen Veranstaltungen für Kinder und Eltern gemeinsam durch, tauschen Informationen aus und planen gemeinsame Aktionen. Durch gegenseitige Besuche lernen die zukünftigen Schulkinderund Lehrer sich kennen.
Dies erleichtert den Kindern den Übergang in die Schule und schafft eine Vertrauensbasis zwischen Lehrern, Kindern und Eltern, so dass die Eingewöhnung in die neue Umgebung für die Kinder vereinfacht wird.
In unserer Einrichtung bieten wir die verschiedensten praktischen Ausbildungsabschnitte an und arbeiten mit den entsprechenden Schulen zusammen. Besondere mit den Fachschulen für Sozialpädagogik findet ein intensiver Austausch statt.
Orientierungs- und Projektpraktika der unterschiedlichsten Lehr- und Jahrgangsstufen werden in unserer Kita ebenfalls angeboten.
Auch das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)und der Bundesfreiwilligendienst können in der Kita absolviert werden.
2.2.Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen
Wir arbeiten mit medizinischen, therapeutischen und beratenden Fördereinrichtungen und Institutionen zusammen. Je nach Möglichkeit vermitteln wir gerne Adressen und Telefonnummern und stehen beim Erstkontakt unterstützend zur Seite.
Auf den verschiedensten Ebenen (Verbandsgemeinde; Kreis; Land; Bund) finden Informationen, Beratungen sowie Fort- und Weiterbildungen statt.