1.4.Öffnungszeiten und Platzangebote (orientiert an Sozialgesetzbuch VIII Kita-Gesetz
von Rheinland-Pfalz, Bildungs- und Erziehungsempfehlungen(BuEE))
Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt festgelegt:
Teilzeitplatz | 7.00 Uhr- 12:00 Uhr und 13.30 Uhr -16.30 Uhr |
Ganztagsplatz | 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
jeden Dienstag ab 14:00 Uhr Notgruppe |
weitere Besonderheiten und Informationen bei Punkt 6.5. Aktivitäten/Angebote
Seit dem 01.August 2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Kinder U 2 bleiben beitragspflichtig.
Seit August 2012 gibt es eine Mittagessenspauschale. Sie beträgt 40,-- €/ Monat, mit einem Freimonat pro Jahr sowie dem Betrag von 20,00 € im Eingewöhnungsmonat.
Durch § 28 in Verbindung mit § 19 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Leistungen für Bildung und Teilhabe – besteht die Möglichkeit zur Bezuschussung der Mittagsverpflegung.
Zusammenfassung der Kriterien zur Vergabe der Ganztagsplätze:
- der Erstwohnsitz befindet sich in Mudersbach
- die Sorgeberechtigten müssen min. 16h/W Berufstätig sein
- Kinder deren Eltern oder allein erziehenden Elternteile an Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II teilnehmen
- Alleinerziehende Berufstätige oder Alleinerziehende in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung
- Sorgeberechtigte und Lebensgemeinschaften im selben Haushalt, die beide berufstätig sind oder sich beide in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung befinden
- Sorgeberechtigte und Lebensgemeinschaften im selben Haushalt, in der ein Teil berufstätig ist und sich der andere Teil in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung befindet
- sonstige Härtefälle
(die ausführlichen Kriterien und weitere Informationen erhalten Sie in der Kita mit den
Anmeldunterlagen)