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1.4.Öffnungszeiten und Platzangebote (orientiert an Sozialgesetzbuch VIII Kita-Gesetz

von Rheinland-Pfalz, Bildungs- und Erziehungsempfehlungen(BuEE))
 

Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt festgelegt:

Teilzeitplatz 7.00 Uhr- 12 Uhr, max.12.30 Uhr und 13.30 Uhr -16.30 Uhr
Ganztagsplatz 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr
  jeden Dienstag ab 14:00 Uhr Notgruppe

weitere Besonderheiten und Informationen bei Punkt 6.5. Aktivitäten/Angebote

 

Seit dem 01.August 2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Kinder U 2 bleiben beitragspflichtig.

 

Seit August 2012 gibt es eine Mittagessenspauschale. Sie beträgt 40,-- €/ Monat, mit einem Freimonat pro Jahr sowie dem Betrag von 20,00 € im Eingewöhnungsmonat.

 

Durch § 28 in Verbindung mit § 19 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Leistungen für Bildung und Teilhabe – besteht die Möglichkeit zur Bezuschussung der Mittagsverpflegung.

 

Zusammenfassung der Kriterien zur Vergabe der Ganztagsplätze:

  • der Erstwohnsitz befindet sich in Mudersbach
  • Kinder deren Eltern oder allein erziehenden Elternteile an Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II teilnehmen
  • Alleinerziehende Berufstätige oder Alleinerziehende in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung
  • Sorgeberechtigte und Lebensgemeinschaften im selben Haushalt, die beide berufstätig sind oder sich beide in Schul-, Hochschul-  oder Berufsausbildung befinden
  • Sorgeberechtigte und Lebensgemeinschaften im selben Haushalt, in der ein Teil berufstätig ist und sich der andere Teil in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung befindet
  • sonstige Härtefälle

       (die ausführlichen Kriterien und weitere Informationen erhalten Sie in der Kita mit den           

        Anmeldunterlagen) 

 

 

 

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